Gemeinsam stark

In einer Gemeinschaft kann mehr erreicht werden. Ansprechpartner, Informationen und Zuschüsse sind über eine Dachorganisation leichter abrufbar. Beispiel hierfür sind die Vereinbarungen zwischen den Blasmusikverbänden und den entsprechenden Stellen bezüglich

  • GEMA,
  • Künstlersozialkasse und
  • Versicherungen.

Hier ergeben sich unter anderem finanzielle Vorteile, die den Mitgliedsvereinen zu Gute kommen.

Der Blasmusikkreisverband Rottweil-Tuttlingen e.V. bietet zudem

  • interne Infoveranstaltungen für die Vorsitzenden, Dirigenten und sonstigen Verantwortlichen in seinen Mitgliedsvereinigungen.
  • D-Lehrgänge
  • Instrumentalworkshops
  • Wertungsspiele und Verbandsmusikfeste
  • Hilfe in allen Vereinsbereichen durch die Geschäftsstelle an

Als Informationsplattform dienen die Verbandshomepage und die Fachzeitschrift "forte"

Rechte und Pflichten

Rechte der Mitgliedsvereinigungen

  • Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Verbandsversammlungen teilzunehmen und dort Anträge zu stellen
  • Alle Mitgliedsvereinigungen sind berechtigt, anhand eines Delegiertenschlüssels an Abstimmungen teilzunehmen
  • Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Verbandsveranstaltungen teilzunehmen
  • Alle Mitglieder sind berechtigt, sich von den zuständigen Organen des Verbandes in musikalischen und organisatorischen Angelegenheiten im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten beraten zu lassen
  • Alle Mitglieder sind berechtigt, Ehrungen und Auszeichnungen für seine Mitglieder zu beantragen

Pflichten der Mitgliedsvereinigungen

  • Alle Mitgliedsvereinigungen sind verpflichtet, die benötigte Meldung über den Mitgliederbestand fristgerecht zu melden
  • Alle Mitgliedsvereinigungen sind verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig zu entrichten. Die jeweilige Höhe wird von der Hauptversammlung festgelegt und vom Verbandskassier abgebucht
Blasorchesterradio.de

Vereinsverwaltung

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