Satzung
Derzeit wird der in der Hauptagung am 08.03.2020 beschlossene §12, Abs.6: "Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das vom Verbandsschriftführer und dem Verbandsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist." vom Amtsgericht Stuttgart geprüft und eingetragen |