Satzung
Derzeit wird der in der Hauptagung am 08.03.2020 beschlossene §12, Abs.6: "Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das vom Verbandsschriftführer und dem Verbandsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist." vom Amtsgericht Stuttgart geprüft und eingetragen |
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Die nächsten Termine
- 02.07.2022 bis 03.07.2022, Gartenfest, Musikverein Zimmern o.R. e.V.
- 15.07.2022 bis 18.07.2022, NECKAR UND KINDERFEST 2022, Musikverein Sulz a. N.
- 29.07.2022, Hock am Kuhdamm, Musikverein Aistaig e.V.
- 31.07.2022 bis 05.08.2022, D-Lehrgang, Kreisverband Rottweil-Tuttlingen
- 28.08.2022 bis 02.09.2022, D-Lehrgang, Kreisverband Rottweil-Tuttlingen