Meldungen

Auf der Homepage des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e.V. werden die aktuellen Informationen für Vereine behandelt: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/

14.09.2021

Neues Infoblatt des BVBW unter Service/Downloads/aktuelle Corona Dateien

26.08.2021

Für Proben und Auftritte gilt:

  • einhalten des bereits bekannten Hygienekonzepts
  • 3G: Wer an Probe oder Auftritten teilnehmen möchte, muss einen Nachweis über den vollständigen Impfstatus, einen Genesenen-Nachweis oder einen Negativ-Test vorlegen.
  • Dokumentationspflicht (Anwesenheitsliste)
  • Abstandsregel (2 Meter zwischen den Musikern und 1,5 Meter zwischen dem Publikum) und Maskenpflicht für alle bis zum zugewiesenen Platz.
  • regelmäßig lüften

29.07.2021

die aktuelle Neufassung der Corona-VO hat gültigkeit bis zum 23.August 2021. Die einzigen relevanten Ändererungen im Bereich Kunst und Kultur:

  • Inzidenzstufen 1 und 2: Besetzung der Plätze im Publikum bei Kulturveranstaltungen bis zu 50% der zulässigen Kapazität
  • Maskenpflicht im Freien bei Veranstaltungen wurde aufgehoben, Bedingung hierbei: fest zugewiesene Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern.

16.06.2021

aktuell warten wir auf die neue Verordnung des MWK und der entsprechenden Absprachen und neuen Hygienekonzepte des BVBW. Die letzte Meldung vom 07.06.2021 wurde nicht flächendeckend anerkannt, weshalb wir diese Information von der Homepage gelöscht haben.

29.03.2021

Allgemeine Kontaktbeschränkungen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht.

Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen: Unterricht im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen ist möglich.

Notbremse: Inzidenz über 100: Nur noch online-Unterricht.

Lockerung: Inzidenz unter 50: Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen bis 5 Kinder einschließlich 14 Jahre möglich.

Zur aktuellen Gesamtübersicht

08.03.2021

Auf Nachfrage beim Kultusministeriums erhielten wir die Auskunft, dass die Verordnung für Musikschulen auch für Musikvereine anzuwenden sind.

02.12.2020

Neue Informationen des Landeverbands: Vorabdruck der Zeitschrift "forte"

03.11.2020

Aktuelle Empfehlungen des Blasmusikverbands Baden-Württemberg, Rückfragen bitte an Landesmusikdirektor Bruno Seitz oder Geschäftsführer Harald Eßig

29.09.2020

Hygienekonzept Beispiel Hygienekonzept

14.09.2020

Neue Informationen: Empfehlungen des BVBW

11.07.2020

Neue Informationen, Hinweise für die Durchführung von Veranstaltungen

09.07.2020

D-Lehrgänge angepasst an die Corona-VO ausgeschrieben

05.06.2020

Weitere Lockerungen

Handreichung BVBW

28.05.2020

Informationen des BVBW zur Wiederaufnahme des Probebetriebs

25.05.2020

Empfehlungen des Kreisverbands bezüglich der aktuellen Lockerungen:

 Empfehlung_2020_05

 VO_2020_05_21

04.05.2020

  • Alle D-Seminare 2020 sind abgesagt. Sobald die Verordnungen es zulassen, werden wir die nächsten Lehrgänge ausschreiben. Wann mit einer entsprechenden Entwicklung zu rechnen ist, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

  • Die Vorständetagungen möchten wir durchführen - je nach Verordnung und Auflagen werden diese evtl. in einer Gemeinde- oder Stadthalle stattfinden.

  • Die Durchführungsmöglichkeit für die ComMusic-Schulungen wird noch geprüft.

  • Der BVBW wird seine Beitragsrechnungen regulär erheben, allerdings mit Terminverzögerung.

  • Die Beitragserhöhung des Kreisverbands (Beschluss Haupttagung, 08.03.2020) wird um ein Jahr verschoben.

  • GEMA-Beiträge werden reduziert erhoben. Die genaue Höhe des Beitrags steht allerdings noch nicht fest. Videos von Online-Aktionen und Aufnahmen der Zuhause-Proben, die über die digitalen /sozialen Medien geteilt werden, sind GEMA-frei.

  • Versicherungsbeiträge werden regulär erhoben.

  • Verboten sind weiterhin: 

  1. Zusammenkünfte in Vereinen
  2. Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen

  • Die Musikschulen dürfen aktuell schrittweise zum Direktunterricht zurückkehren. Diese Lockerung gilt nicht für Vereine zur Abhaltung von Proben!!! Die Lockerung ist vorerst für 2 Wochen probeweise angesetzt. Danach wird je nach Entwicklung neu entschieden.

Verstöße gegen die Verbote können Strafen bis zu 2500,- € und die Streichung aus dem Vereinsregister nach sich ziehen.

Nach wie vor gibt es keine speziellen Verordnungen oder Informationen für Musikvereine. Wir empfehlen folgendes Vorgehen: Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, im Speziellen an Ihren Bürgermeister oder Hauptamtsleiter vor Ort.

27.04.2020:

D-Lehrgang (Pfingsten) muss abgesagt werden.

18.04.2020:

Der Landesvorstand hat für kommende Woche eine Telefonkonferenz geplant. Anschließend wird die geschäftsführende Kreisverbandsvorstandschaft die Ergebnisse aus dieser Besprechung für uns und unsere Vereine erörtern. Die daraus folgenden Beschlüsse bezüglich der kommenden Monate werden wir per Email an die Vorsitzenden und Jugendleiter der Vereine weiterleiten.

14.03.2020:

Ergebnisse aus der Sondersitzung der Kreisverbandsvorstandschaft

  • Osterlehrgang muss abgesagt werden

  • KVJBO - laufende Probephase und Konzert müssen abgesagt werde

  • Ehrungstermine - Die bisher beantragten Ehrungen werden wir aufgrund der aktuellen Umstände den Vereine zur eigenständigen Verwaltung zusenden. Wir bieten natürlich an, die Ehrungen im Rahmen einer später stattfindenden Veranstaltung durchzuführen.

Wir bitten Sie, sich über die weiteren Entwicklungen über die Medien auf dem Laufenden zu halten. Wir werden auch auf unserer Homepage möglichst aktuell und regelmäßig entsprechende Informationen veröffentlichen.

Blasorchesterradio.de

Vereinsverwaltung

Datenpflege.pdf

Ihre Daten stimmen nicht mehr? Zur Anleitung...