Blickpunkt
Was ist der Kreisverband
Der Blasmusik-Kreisverband Rottweil-Tuttlingen e.V. ist ein Verband von Blasmusikvereinigungen und Einzelmitgliedern. Er ist als rechtsfähiger Verein im Vereinsregister "Amtsgericht Spaichingen" eingetragen. Im Kreisverband Rottweil-Tuttlingen e. V. sind die beiden Musikkreise Rottweil und Tuttlingen zusammengeschlossen. Die Gesamtorganisation der beiden Musikkreise liegt beim Kreisverband. Der Kreisverband ist somit das Bindeglied und Ansprechpartner zum Landesverband des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg e.V. (BVBW) und zur Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
Welche Aufgaben hat der Kreisverband
Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Diesem Ziel dienen:
- die Ausbildung von Dirigenten, stellv. Dirigenten, Jugendleitern der Musikvereine die ihren Sitz in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen haben.
- die Förderung der Jugendausbildung.
- die Kreis- und Kreisverbandsmusikfeste mit Wertungsspiel, Kritikspiel oder Wettbewerbe.
- Jugendwertungsspiele.
Der Kreisverband übernimmt:
- Sämtliche Organisationen, des Lehrgangswesens im D-Bereich, Fortbildungsmaßnahmen für Dirigenten, Vorsitzende, Jugendleiter usw. die anfallen.
- Kooperation mit den Landratsämtern und Behörden.
- Bearbeitung von Zuschuss- und Ehrungsanträge, Mitgliederbestandsmeldungen aller 101 Vereine und die Weiterleitung an die betreffende Verwaltung.
- Verdiente Mitglieder zu Ehren.
- Bei Jubiläumsfesten präsent zu sein.
- Unterstützung der Vereine soweit dies im Bereich des Möglichen ist.
Aufbau - Organisation
Der Kreisverband Rottweil-Tuttlingen besteht aus:
- Mitgliedsvereinigungen ( aus den Musikkreisen Rottweil und Tuttlingen )
- Einzelmitgliedern
- Ehrenmitgliedern
und setzt sich aus folgenden Funktionären zusammen:
- dem Kreisverbands-Vorsitzenden
- seinen beiden stellv. Kreisverbands-Vorsitzenden ( jeweils der Kreisvorsitzende der beiden Musikkreise Rottweil und Tuttlingen )
- dem Kreisverbands-Schriftführer/in
- dem Kreisverbands-Kassier/in
- dem Kreisverbands-Dirigenten
- dem Kreisdirigent Rottweil ? stellvertretenden Kreisverbandsdirigenten
- dem Kreisdirigent Tuttlingen ? stellvertretenden Kreisverbandsdirigenten
- dem Kreisverbands-Jugendleiter
- den stellvertretenden Kreisverbandsjugendleitern
- dem Kreisverbandspressereferenten
- dem Kreisverbands-EDV-Beauftragten
- den stellvertretenden Kreisvorsitzenden
- den stellvertretenden Kreisdirigenten
- den Kreisschriftführer/in
Der Kreisverband wählt in der Hauptversammlung, die am 2. Sonntag nach Fasnacht stattfindet, seine Kreisverbandsfunktionäre, den KV-Vorsitzenden, KV-Schriftführer, KV-Kassier, KV-Dirigent, KV-Jugendleiter, KV-Pressereferent und KV-EDV-Beauftragten.
Der Kreisverbandsjugendleiter und seine beiden Stellvertreter (je einer vom Musikkreis Rottweil und vom Musikkreis Tuttlingen), sowie die Beisitzer der Bläser-jugend (2 vom MK-Tuttlingen und 3 vom MK-Rottweil) werden bei der Hauptversammlung der Bläserjugend die am 1. Samstag im Januar stattfindet, gewählt.
In den beiden Kreisversammlungen der Musikkreise Tuttlingen (letzter Sonntag im Oktober) und Rottweil (erster Sonntag im November) werden jeweils die Funktionäre der Musikkreise gewählt.
Jeder Musikkreis besteht aus folgenden Funktionären: Dem Kreisvorsitzenden, 2 Stellv. Kreisvorsitzenden, dem Kreisschriftführer/in, Kreisdirigenten, Stellv. Kreisdirigenten, Kreisjugendleiter und Kassenprüfer.
Der Kreisverband Rottweil-Tuttlingen besteht derzeit aus 20 Funktionären, einschließlich den beiden Kassenprüfern. Der Kreisverband hat Ehrenmitglieder.
Struktur der einzelnen Kreise
In den einzelnen Kreisen gibt es verschiedene Bezeichnungen der Vereine. Stadtkapelle, Stadtmusik, Musikvereine, Musikkapellen. Im Mitgliederbestandswesen gibt es Vereine, welche keine Fördernden Mitglieder haben, unabhängig von der Bezeichnung des Vereines.
Der Musikkreis Rottweil besteht aus 63 Vereinen. und der Musikkreis Tuttlingen aus 38 Vereinen.
KVJBO - Kreisverbandsjugendblasorchester
Der Kreisverband Rottweil-Tuttlingen hat ein Kreisverbandsjugendblasorchester das zur Zeit aus cirka 80 Aktiven besteht und ein Durchschnittsalter von 20 Jahren hat. Aus mehreren Vereinen sind Jugendliche vertreten. In verschiedenen Probephasen bereitet sich das KVJBO im Ausbildungszentrum auf die jährlichen Konzerte (cirka 3) vor. Der Musikalische Leiter ist Markus Färber seit April 2009. Über das KVJBO informiert die Internetseite des Kreisverbandes.
ABZ - Ausbildungszentrum Spaichingen
Schon frühzeitig (1976) wurde mit der Jugendausbildung im leer stehenden Schulhaus in Renquishausen begonnen. Im Jahre 1982 konnte das städtische Krankenhaus in Geisingen zum Null-Tarif angemietet werden. Zum 31. Dezember 1998 wurde uns der Mietvertrag seitens der Stadt Geisingen gekündigt. Auf der Suche nach einem geeigneten Ersatzgebäude ist man auf das Bundeswehrgebäude in Spaichingen gestoßen. In einer extra anberaumten Hauptversammlung in Böttingen wurde mit den Vereinen das für und wieder, sowie die finanzielle Seite diskutiert. Die Vereine waren sich der Sache bewusst, dass eine hohe finanzielle Beteiligung auf sie zu kommt. Die Landkreise Rottweil und Tuttlingen haben signalisiert, dass sie uns finanziell unterstützen würden, was sie auch machten. Ebenso wurde ein Förderverein gegründet. Somit stand nichts mehr im Wege, um diese beiden Gebäude käuflich zu erwerben. Unter der Regie des Kreisver-bandes wurden beide Häuser in cirka 1½ Jahren zum größten Teil durch Eigenleistungen der Vereine renoviert.
Am 17. und 18. Juni 2000 wurde mit einem extra dafür aufgestellten Festzelt das Gebäude eingeweiht und der Öffentlichkeit gezeigt. Es ist schon eine Beson-derheit im Landesverband des BVBW, dass ein Kreisverband mit insgesamt 101 Musikvereinigungen ein solches Ausbildungszentrum sein Eigen nennen kann. Mit Stolz kann festgestellt werden, dass es sich gelohnt hat. Nun liegt es an den Vereinen das Ausbildungszentrum (ABZ) mit Leben zu füllen.
Wenn Sie noch mehr über das ABZ wissen wollen, siehe - Ausbildungszentrum oder Photogalerie auf der Internetseite.
Vorteile für Vereine
Hier ist in erster Linie der Gema-Vertrag ein sehr entscheidender Faktor und somit der größte Vorteil eines Musikvereines. Mit diesem Vertrag, der über den Landesverband und der Bundesvereinigung mit der Gema abgeschlossen ist, haben die Vereine ihre eigenen Veranstaltungen ohne Honorarentgelte frei. Ein Verein der in einem Kreisverband nicht Mitglied ist, hat keine Möglichkeit in den Genuss dieses Gema-Vertrages zu kommen
Über den Kreisverband ist jedes Aktive Mitglied bei der Sparkassenversicherung Haft- und Unfall versichert. Diese wird über die Mitgliederbestandsmeldung errechnet. Hier gibt es verschiedene Tarife die jeder Verein selbst bestimmt.
Ebenso ist für die Aktiven über 18 Jahre eine Unterstützungskasse abgeschlossen.
Weiterbildungen im C-Bereich über den BVBW.
Informationen im Verbandsorgan - Forte.
Beiträge der Vereine
Mitgliedsbeiträge pro Aktive sind abzuführen:
- An den BVBW über 18 Jahre
- Bläserjugend BW unter 18 Jahre
- An den Kreisverband über 18 Jahre
- Bläserjugend des Kreisverbandes unter 18 Jahre
- Gema über 18 Jahre
- Haftpflicht- und Unfallversicherung je nach Tarif A / B / C / D / E
- Unterstützungskasse über 18 Jahre
- Eine Kasko- sowie Instrumentenversicherung kann ebenfalls abgeschlossen werden über die Sparkassenversicherung.
Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen
- Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit über 3 Tage, 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken, Beitrag jährlich
- Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit über 3 Tage, 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken, Beitrag jährlich
- Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/Freizeiten über 3 Tage, Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken, Beitrag jährlich
- Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/Freizeiten über 3 Tage, Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken, Beitrag jährlich
Zusätzliche Versicherungen können abgeschlossen werden:
- für Mietsachschäden / Schlüsselrisiko
- Zeltversicherung
Rechte und Pflichten der Vereine
Diese sind in der jeweiligen Vereinssatzung der Vereine geregelt.
Rechte der Mitglieder im Kreisverband:
- Alle Mitglieder sind berechtigt an Kreis- und Kreisverbandsversammlungen des Verbandes teilzunehmen und dort Anträge zu stellen.
- An allen Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen.
- Sich von den zuständigen Organen des Verbandes in musikalischen und Vereinsangelegenheiten im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit beraten zu lassen.
- Ehrungen und Auszeichnungen für seine Mitglieder zu beantragen.
Pflichten der Mitglieder im Kreisverband:
- Allgemeine Anordnungen, die von den zuständigen Verbandsorganen als für alle Mitglieder bindend erlassen werden, einzuhalten.
- Die vom Verband benötigten Berichte über Mitgliederzahle, Bestandsmeldungen, und Vereins Angelegenheiten rechtzeitig zu erstatten.
- Die Verbandsumlage rechtzeitig zu entrichten. Die Höhe der Umlage wird von der Hauptversammlung festgelegt und vom Verbandskassier abgebucht.
Dem Kreisverband gegenüber sind die Abgabefristen der Zuschuss-Anträge, Ehrungs-Anträge (8 Wochen vorher), Unterstützungskasse (innerhalb 6 Wochen) und Mitgliederbestandsmeldung (01. März des Jahres) usw. zur Weiterbearbeitung einzuhalten.
Gründe warum ein Verein im Kreisverband ist:
Der Zusammenschluss in einer Gemeinschaft.
In der Gemeinschaft kann mehr erreicht werden.
Kameradschaft unter den Vereinen zu pflegen.
Feste der Vereine miteinander durchzuführen insbesondere Kreis.- u. Kreisverbandsmusikfeste.
Ansprechpartner, Adressen und Informationen sind leichter über eine überörtliche Organisation zu erhalten.
Über den Verband besteht die Möglichkeit besser an Zuschüsse zu kommen.
Den vorher schon erwähnten Gema-Vertrag.
Homepage des Kreisverbandes Rottweil-Tuttlingen: www.bvbw-rwtut.de
Der Kreisverband Rottweil-Tuttlingen versucht mit seiner Internetseite, die Vereine zu informieren.
Auf der Startseite unter verschiedenen Unterseiten ist die Möglichkeit geboten, Details wie Kreisverbandsvorstandschaft, Musikkreise RW und TUT, Lehrgänge, Ausbildungszentrum, Termine, Info, Links usw. um nur einige Aufzuzählen, anzuschauen.
Über Download können Ehrungsanträge, Zuschussanträge, Anmeldeformulare, Informationsschreiben und Adressenlisten runter geladen werden.
Alle Termine erscheinen automatisch auf der BVBW-Hompage und auf www.blasmusik.de sowie im Verbandsorgan "Forte". Keine extra Meldung an den Verlag ist mehr nötig. Vorraussetzung ist natürlich, dass man sich beim Kreisverband über die Vereinsverwaltung (Benutzername und Passwort) kostenlos registriert hat und mit Daten (Veranstaltungen) pflegt.
So entsteht eine sehr informative und aktive Kreisverbandshomepage, die den Mitgliedsvereinen eine interessante Plattform bietet.
Die nächsten Termine
- 24.02.2012 Musikverein Lyra Wittershausen - Mitgliederversammlung
- 25.02.2012 ABZ Rottweil-Tuttlingen - Jugendleiter-Fortbildung, 25.02.2012
- 25.02.2012 Kreisverband Rottweil-Tuttlingen - Jugendleiter-Info, 25.02.2012
- 04.03.2012 Kreisverband Rottweil-Tuttlingen - Kreisverbands-Haupttagung, 04.03.2012
- 04.03.2012 ABZ Rottweil-Tuttlingen - KVJBO Probe, 04.03.2012
